Pflegegeld im krankenhaus Wird die pflegebedürftige Person vollstationär im Krankenhaus oder in einer Rehaeinrichtung aufgenommen, wird das bisher bezogene Pflegegeld für maximal 4 Wochen (28 Tage) weiter bezahlt. Der Pflegebedürftige erhält damit eine Pflegegeldweiterzahlung ohne häusliche Pflege.